Hospizbegleitung

„Kann ich meinen Vater jetzt allein lassen?“  –  „Sehen Sie nach meiner Mutter?“  – „Wie geht es nun weiter?“

… diese und ähnlich besorgte Fragen hören wir immer wieder und so entsteht oft der erste Kontakt mit unseren Koordinatorinnen. 

  • Wir kommen dazu, wenn der Patient/die Patientin in der häuslichen Umgebung bleiben möchte, die allgemeine ambulante palliative Versorgung nicht mehr ausreicht, um den Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Wir sind bemüht, durch intensive Betreuung eine evtl. notwendig gewordene Einweisung in ein Krankenhaus oder in ein stationäres Hospiz zu vermeiden.
  • Wir können auch bei ethischen Fragestellungen Hilfe und Unterstützung anbieten. Wir beraten Sie gerne auch in Krisensituationen.

Unsere Leistungen werden entsprechend dem § 39a Rechtsgrundlage Sozialgesetzbuch V (SGB V) mit den Krankenkassen verrechnet und sind somit für die Anspruchnehmer/in kostenfrei.